Kurgeld ­

Kurgeld

Bei Kuren oder Heilverfahren mit einer Mindestdauer von 3 Wochen wird ein Kurgeld von EUR 75,– gewährt. Die Ziffern 3, 5 und 6 der Richtlinien über die Auszahlung des Krankenhausgeldes gelten entsprechend.

Die Ziffer 4 gilt mit der Maßgabe, dass die Bestätigung sowohl von der zuständigen Rentenversicherungsanstalt als auch von der Krankenkasse, dem jeweiligen Sanatorium oder der Kritischen Akademie vorgenommen werden kann.

 

Bei ärztlich angeordneten Kur- und Heilverfahren von mindestens 3 Wochen Dauer einmalige Beihilfe von insgesamt EUR 75,–.

 

 

Hinweise zur Antragstellung

1. Das Antragsformular deutlich lesbar und vollständig ausfüllen.

2. Die Bestätigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers, des Sanatoriums oder der Krankenkasse nicht vergessen.

3. Den Antrag spätestens innerhalb 14 Tagen nach Beendigung des Heilverfahrens bzw. der Kur beim zuständigen Betriebsrat einreichen.

4. Nur so ist eine richtige und pünktliche Auszahlung des Zuschusses zum Heilverfahren bzw. zur Kur gewährleistet.

5. Ansprüche, die nicht im Jahre 2025 geltend gemacht werden, sind verfallen.

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