Krankenhausgeld ­

Krankenhausgeld

1. Das Krankenhausgeld wird für alle Arbeitnehmer/-innen gleich gewährt.

2. Bei Krankenhausaufenthalt infolge Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit wird, sofern der Krankenhausaufenthalt länger als drei Kalendertage dauert, vom ersten Tag des Krankenhausaufenthaltes an, pro Kalendertag ein Krankenhausgeld von EUR 6,– bis zur Beendigung des Krankenhausaufenthaltes – jedoch nur bis zur Höchstdauer von insgesamt 60 Kalendertagen im Kalenderjahr – gewährt.

3. Der Antrag auf Krankenhausgeld soll innerhalb 14 Tagen nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes beim zuständigen Betriebsrat gestellt werden.

4. Die Auszahlung kann nur unter Vorlage einer Bestätigung der Krankenkasse oder des Krankenhauses über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes erfolgen.

5. Das Krankenhausgeld wird nur gewährt, wenn der/die Arbeitnehmer/-in mindestens sechs Monate bei der Mitgliedsfirma der Arbeitsgemeinschaft der Miederindustrie im Beschäftigungsverhältnis steht. Diese Anwartschaftszeit entfällt bei einem Krankenhausaufenthalt infolge eines Arbeitsunfalles.

6. Das Krankenhausgeld wird nur gewährt für die Zeit, in der der/die Arbeitnehmer/-in im Beschäftigungsverhältnis bei einer Mitgliedsfirma der Arbeitsgemeinschaft der Miederindustrie steht.

 

Krankenhausgeld

Ab dem ersten Tag des Krankenhausaufenthaltes täglich EUR 6,–

bis zur Höchstdauer von 60 Kalendertagen, sofern der Krankenhausaufenthalt länger als drei Kalendertage dauert.

 

Hinweise zur Antragstellung

1. Das Antragsformular deutlich lesbar und vollständig ausfüllen.

2. Die Bestätigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers, des Sanatoriums oder der Krankenkasse nicht vergessen.

3. Den Antrag spätestens innerhalb 14 Tagen nach Beendigung des Heilverfahrens bzw. der Kur beim zuständigen Betriebsrat einreichen.

4. Nur so ist eine richtige und pünktliche Auszahlung des Zuschusses zum Heilverfahren bzw. zur Kur gewährleistet.

5. Ansprüche, die nicht im Jahre 2025 geltend gemacht werden, sind verfallen.

 

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