
Leistungen für Beschäftigten der Miederindustrie
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
hiermit überreichen wir Ihnen Informationen über die tariflichen Leistungen für das Jahr 2025. Damit setzt der »Verein Berufs- und Lebenshilfe« seine erfolgreiche Arbeit zum Wohle aller in der Miederindustrie beschäftigten Arbeitnehmer/-innen fort. Dafür haben sich Arbeitgeber und die IG Metall gemeinsam entschieden.
Die tariflichen Leistungen sind bares Geld für Sie. Die Leistungen umfassen ein Krankenhaus- und Kurgeld sowie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.
Um Ihnen die Beantragung möglichst einfach zu machen, stellen wir die Antragsformulare nun als bearbeitbare PDF-Dateien auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung. Dort können die Anträge entweder per QR-Code oder durch direkte Eingabe der Internetadresse aufgerufen werde. Die Anträge müssen dann ausgedruckt und vom Betriebsrat unterzeichnet werden.
Studieren Sie bitte sorgfältig die hier abgedruckten Informationen. Wir würden es bedauern, wenn wir Ihnen bspw. durch Fristversäumnisse die tarifvertraglichen Leistungen nicht zukommen lassen können.
Berufs- und Lebenshilfe e.V.
Johann Horn
(Vorsitzender)
TARIFVEREINBARUNG
Über die Errichtung eines Vereins und einer Stiftung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Miederindustrie
Die IG Metall und die Arbeitsgemeinschaft der Miederindustrie setzen mit dieser Vereinbarung den Weg der sachlichen Zusammenarbeit fort, auf den sich die Gewerkschaft Textil-Bekleidung und die Arbeitsgemeinschaft der Miederindustrie 1963 verständigt haben. Unter diesem Gesichtspunkt schließen die Parteien folgende Vereinbarung:
Die Arbeitsgemeinschaft der Miederindustrie verpflichtet sich, einen Betrag von 2,7 Prozent der jährlichen Bruttolohn- und Gehaltssumme der ihr angeschlossenen Betriebe an den Verein »Berufs- und Lebenshilfe e.V.« zu zahlen.
Die Jahresbeiträge sind unmittelbar von den der Arbeitsgemeinschaft angeschlossenen Betrieben in vier Jahresraten auf das Konto des Vereins zu überweisen. Die Raten sind jeweils am 10. Januar, 10. April, 10. Juli und 10. Oktober eines jeden Jahres fällig.
Maßgeblich für die Errechnung der abzuführenden Beträge ist die Jahresbruttolohnsumme sowie die Jahresbruttogehaltssumme des vorausgegangenen Kalenderjahres. Monatliche Bruttogehälter über einer dynamischen, im jeweils gültigen Gehaltstarifvertrag ausgewiesenen Bemessungsgrenze werden bei der Ermittlung der Jahresbruttogehaltssumme nicht berücksichtigt.
Der Verein Berufs- und Lebenshilfe e.V. ist verpflichtet, von den jährlich zur Verfügung gestellten Mitteln mindestens 25 Prozent an die gemeinnützige »Stiftung zur Förderung von Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern« weiterzuleiten und den verbleibenden Restbetrag unmittelbar zur Altersversorgung, Bildung sowie Pflege und Förderung der Gesundheit aller Arbeitnehmer der Betriebe, die der Arbeitsgemeinschaft der Miederindustrie angehören, zu verwenden. Die Mitgliedschaft der Arbeitnehmer zur IG Metall kann dabei berücksichtigt werden.
Die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich für 0,6 % ihrer Brutto- Entgeltsumme berufliche Qualifikationsmaßnahmen der Mitarbeiter in Deutschland durchzuführen. Der Nachweis hierfür erfolgt jährlich gegenüber der IG Metall durch eine Auflistung der Maßnahmen mit der jeweiligen Teilnehmerzahl und den jeweiligen Gesamtkosten der Veranstaltung.
Die der »Stiftung zur Bildung und Gesundheitshilfe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern« zufließenden Beträge sind der jeweils für sie geltenden Satzung entsprechend zu verwenden.
Es wird davon ausgegangen, dass die von der Arbeitsgemeinschaft zu zahlenden Beträge von den ihr angeschlossenen Betrieben steuerfrei abgeführt werden können. Sollte das wider Erwarten nicht der Fall sein, können die zu zahlenden Steuern auf den Gesamtbetrag in Anrechnung gebracht werden.
Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Sie setzt von diesem Zeitpunkt an die Vereinbarung vom 23. November 2020 fort und passt sie an. Die Arbeitsgemeinschaft der Miederindustrie kann die in diesem Abkommen übernommene Verpflichtung grundsätzlich mit einer Frist von sechs Monaten , jeweils zum Jahresende kündigen, jedoch mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2029.
Heubach, 24. September 2024 Frankfurt, 24. September 2024
Arbeitsgemeinschaft der IG Metall, Vorstand
Miederindustrie e.V. Frankfurt/Main
Frankfurt/Main
RICHTLINIEN
Der »Berufs- und Lebenshilfe e.V.« gewährt:
1. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge
2. Krankenhausgeld und
3. Kurgeld
Diese Leistungen erhält, wer
A. gewerbliche/-r Arbeitnehmer/-in ist, einschließlich Heimarbeiter/-innen und Teilzeitbeschäftigte sowie Angestellte, soweit deren Brutto-Bezüge nicht über der im jeweils gültigen Gehaltstarifvertrag ausgewiesenen Bemessungsgrenze im Monat liegen.
B. am Tage der Überweisung der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bzw. an dem Tage, an dem der Antrag auf Krankenhaus- oder Kurgeld eingeht, bei einem Unternehmen beschäftigt ist, das der Arbeitsgemeinschaft der Miederindustrie angehört. Das Beschäftigungsverhältnis endet erst mit Ablauf der Kündigungsfrist; wer sich im bezahlten oder unbezahlten Urlaub befindet, arbeitsunfähig, krank oder schwanger ist, steht noch im Beschäftigungsverhältnis.
Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht nicht.
Die Leistungen werden jährlich beschlossen. Für das laufende Kalenderjahr sind sie aus dem in diesem Leistungsausweis enthaltenen Merkblatt zu ersehen. Sie behalten auch für kommende Kalenderjahre Gültigkeit, wenn keine anderen Leistungen beschlossen werden.
Eine Übertragung der für das laufende Kalenderjahr beschlossenen Leistungen auf das folgende Kalenderjahr ist ausgeschlossen.